In den Koalitionsverhandlungen wurde der § 35a ESTG deutlich erweitert, nach dem Handwerkerleistungen in Privathaushalten – egal ob Mieter oder Eigentümer – bis zu 6.000€ im Jahr, davon 20% (d.h. maximal 1200€) von der Steuer abgezogen werden können. So sind alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar!
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